Gemeinschaftsarbeit

Allgemeines zur Gemeinschaftsarbeit
Schon allein das Wort „Gemeinschaftsar-beit“ ruft allgemeines Stirnrunzeln hervor!
Jeder Pächter*in hat im Jahr 10 Stunden Gemeinschaftsarbeit zu erbringen. Einige Stunden werden über die Teilnahme an rechtzeitig bekannt gemachten Terminen abgegolten. Auch werden Listen zum „Selbsteintragen“ ausgehängt, in denen Pächter*innen sich z. B. zum Rasenmähen eintragen können. Gemäht werden im Wesentlichen sogenannte „Pflegeflächen“, die dem Verein vom Grünflächenamt „zur Pflege“ zugewiesen worden sind. Auch besteht die Möglichkeit, dass Pächter*innen selbst aktiv werden und auffällige Missstände beheben.
Das kann das Aufsammeln und entsorgen von Papier sein oder das Zurückschneiden mittlerweile zu groß gewachsener Büsche im Aussenbereich. Auch kleinere Reparaturarbeiten fallen darunter. Wer offenen Auges durch die Anlage geht, findet bestimmt etwas in dieser Richtung. Die dafür aufgewendete Zeit wird dann dem Kolonieverant-wortlichen mitgeteilt, der wiederum die Stunden notiert damit sie in der jährlichen Abrechnung berücksichtigt werden.
Jede nicht geleistete Stunde wird derzeit mit 12 EUR in Rechnung gestellt.
Pächter*innen finden entsprechende Regelungen auf den Seiten der Kolonien.