Letzte Aktualisierung:
01.03.2022
Für" bauwillige" Gartenfeunde:
Es gibt immer noch eine unbebaute Gartenparzelle (ca. 400 m²). Brunnen vorhanden, Stromanschluss möglich.
Bedingungen sind auf Anfrage beim Vorstand abzufragen. Wichtig: Die zu errichtende Laube muss den Vorgaben des Bezirksverbandes (Baurichtlinien...) bzw. Gartenordnung usw. entsprechen.
Die Laube muss innerhalb von 24 Monaten nach Abschluß Pachtvertrag errichtet sein.