
Die Stromgemeinschaften im KGV Sonnenland e. V.
Im Jahr 1973 wurden die Gärten der Kolonie "Am Messeschnellweg" (MSW) an die Stromversorgung angeschlossen. Zwei Jahre später folgten dann auch die Parzellen der Kolonien "Döhrbruch I" und "Döhrbruch II".
Es wurden "Stromgesellschaften (StromG)" für die Kolonie „Am Messeschnellweg“ und die Kolonien „Döhrbruch I und II“ gebildet.
Mit Einführung neuer Stromstatuten Ende 2016 wurde den sich verändernden Rahmenbedingungen Rechnung getragen:
- 19.11.2016: Stromstatuten "Döhrbruch I und II"
- 26.11.2016: Stromstatuten "Am Messeschnellweg"
Wichtig zu wissen: Die Verantwortung für die ordnungsgemäße Verlegung ortsfester Stromkreise (DIN 0105 ) innerhalb der Laube und des Gartens obliegt ausschließlich den Pächter*innen und nicht der Stromgesellschaft. Die Pächter*innen sind mit Vereinseintritt automatisch auch Gesellschafter der Stromgesellschaft und somit auch

Up's - war wohl doch noch Saft drauf....
mitverantwortlich für den ordnungs-gemäßen Betrieb der Stromversorgung bis hin zu den Lauben!
Die Stromgesellschaft stellt die Strom-lieferung bis zu den Stromzählern sicher. Die Überwachung der ordnungsgemäßen Funktion des Stromzählers obliegt der Strom-gesellschaft. Die Stromzähler sind Eigentum der Stromgesellschaft.